Die neuen Problemfelder auf der Welt sind „Internationaler Terrorismus, organisierte Kriminalität und Piraterie, Klimawandel, [fehlende] Nahrungsmittel und Ressourcensicherheit sowie Seuchen und Krankheiten“. Die Gewährleistung der wirtschaftlichen Funktionsfähigkeit steht im absoluten Vordergrund (wie bereits oben einmal erwähnt). Von der Bevölkerung geht also ein ständiges Risiko aus, das kontrolliert werden muss. „Die politische und soziale Kontrolle der Bevölkerung“ rückt als neues Ziel ins Zentrum der Einsatzplanung.(1)
Daher ist der Beginn von Aufständen häufig von Plünderungen oder größeren Unruhen in der Bevölkerung überschattet (siehe zur Zeit USA). Das entstehende Netz organisierter Kriminalität und dessen Nexus zu politisch motivierter Gewalt überfordern zivile Polizeieinheiten. Bei einem Einsatz der EGF in solchen Situationen wird nationales Recht außer Kraft gesetzt. Auch der Schusswaffengebrauch ist in solchen Fällen durch den Lissabon-Vertrag legitimiert, der Mensch wird einfach als Kollateralschaden betrachtet.
Aus der Neudefinition des „Gegners“ ergeben sich neue Anforderungen für Einsatzkräfte. Da die Kontrolle der Bevölkerung während und nach einer militärischen Intervention (auch Aufstände sowie bürgerkriegsähnliche Zustände) gewährleistet sein muss, gewinnt die Mischform aus Polizei und Militär, so genannte Gendarmerien, an Bedeutung. Dabei kommt dann die EUROGENDFOR ins Spiel.