Wenn ich Björn Höcke als Rechtsextremisten bezeichne, dann folge ich der Einstufung des Verfassungsschutzpräsidenten Thomas Haldenwang, der Höcke in seiner Pressekonferenz vom 12.03.2020 coram publico als solchen diffamiert hatte.
Ein Mann von Ehre würde das Monster gegen eine solche Ungeheuerlichkeit – Rechtsextremisten sind in der VS-Terminologie bekanntlich VERFASSUNGSFEINDE – auf Unterlassung verklagen. Einerseits schon aus purer Selbstachtung heraus, denn eine solche Anschuldigung lässt niemand auf sich sitzen, der auch nur einen Funken Ehrgefühl im Leib hat.
Andererseits aus Verantwortunggefühl für seine Partei, denn eine solche Anschuldigung bricht dem Ungeheuer die Bresche für sein Vernichtungswerk gegen unsere AfD.
Nichts dergleichen hat Björn Höcke getan, und ebenso wenig Andreas Kalbitz, der (wenn auch weniger intensiv) in gleicher Weise öffentlich verunglimpft worden war. Große Reden vor begeisterten Anhängern auf dem Marktplatz oder im Ballhaus schwingen, aber desertieren, wenn gewissermaßen „die Kugeln fliegen“: Wie nennt man ein solches Verhalten?
In Höckes eigener Terminologie, die ich an dieser Stelle bereitwillig übernehme, sind er selber und ebenso Kalbitz „Bettnässer„.