Spaltet die Maske unsere Gesellschaft?

Nachdem schon das erste Aufatmen durch die Menge ging, als die Bundesländer auf dem Wege waren eine Abschaffung der Maskenpflicht im Einzelhandel zu erwägen, wurde der Bürger heute enttäuscht, da die 16 Gesundheitsminister der Länder dies ablehnten. Ebenfalls sprach sich unsere Kanzlerin dagegen aus. Der Aufschrei in den sozialen Medien war nicht zu überhören, die Befürworter stritten sich mit denjenigen, die sich endlich eine Abschaffung dieser Maßnahme gewünscht hätten. Doch nicht nur bei Facebook und Co. entbrennt dieser Streit, sondern selbst in der Öffentlichkeit sind die Menschen zwiegespalten, es kommt teilweise sogar zu körperlichen Auseinandersetzungen. Halten wir diese ständigen “ups and downs” aus, oder sind sie ein weiterer Schritt zur Spaltung unserer Gesellschaft?

Vor Kurzem hatten jedenfalls diejenigen noch die Möglichkeit der Maskenpflicht zu entkommen, die ein ärztliches Attest vorlegen konnten. Doch selbst das scheint nun in den meisten Fällen nicht mehr auszureichen. In der Gastronomie sowie im Einzelhandel werden viele Kunden abgewiesen die ohne Maske kommen,….wenn auch unberechtigt. Viele Ärzte und andere Fachleute haben inzwischen ihr Veto eingelegt, da das Tragen der Mund- und Nasenschutzmaske gesundheitsschädlich ist, und zudem keinen wirklichen Schutz bietet. Mit anderen Worten: Es sollen mehr Menschen an den Auswirkungen erkrankt sein, als an Corona. Im Ärzteblatt vom April dieses Jahres kann das Interview mit einem Arzt zu dieser Thematik nachgelesen werden.

Nun fragen sich natürlich viele, ob es eigentliche gesetzliche Regelungen für die Maßnahmen gibt. Diese Frage ist tatsächlich nicht einfach zu beantworten. So hat zwar gemäß Artikel zwei Absatz 2 des Grundgesetzes jedermann das Recht auf “körperliche Unversehrtheit”, jedoch gibt es die Einschränkung “In dieses Recht darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden”. Diese, oder ähnliche Passagen, begleiten jedoch die meisten Artikel unseres Grundgesetzes. 

Das Gesetz von dem hier die Rede ist, und welches Grundrechte angeblich außer Kraft setzen darf, ist das sogenannte Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20. Juli 2000. Im März dieses Jahres wurde nun “Das zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” geschaffen. Dieses kommt zur Anwendung bei einem die ganze Bundesrepublik betreffenden “seuchenrechtlichen Notfall”. Ich bin natürlich kein Anwalt, aber eine Beschreibung dieses Begriffs, und wann dieser Notfall gegeben ist, konnte ich nicht finden. Es gibt keinerlei Rahmenbedingungen und Bestimmungen, wie lange die beschriebenen Maßnahmen gelten sollen. Im Gegenteil, meiner Ansicht nach gibt es viele Dinge die interpretierbar sind, und zwar von jedem, auch unserer Regierung. Es gibt zwar sogenannte Ermessensspielräume in der Gesetzgebung, welche auch erwünscht sind, bei diesem Gesetz  jedoch sollte ganz klar erkennbar sein, wer, was, wann und wie lange anwenden darf/muss. Ist das nicht der Fall, so handelt es sich hierbei ganz klar um eine “Generalermächtigung” für unsere Bundesregierung, die nach Belieben schalten und walten darf. Das kann eigentlich nicht sein, da es sich hierbei um schwerwiegende Eingriffe in unsere Grundrechte handelt. Hier werden schon Strukturen diktatorischen Verhaltens erkennbar.

Zurück zur Maskenpflicht. Genau wie die Gegner der Maske, so haben natürlich auch die Befürworter ihre Quellen in denen alles bestätigt wird. Ein vernünftiger Diskurs untereinander findet jedoch nicht mehr statt. Ich gebe zu das auch ich ein Masken-Gegner bin, ich versuche jedoch die Argumentation der Gegenseite zu verstehen, kann dieser jedoch aufgrund mangelnder Logik nicht folgen. Weiterhin fällt auf, dass zum größten Teil Ansichten der gleichgeschalteten Medien einfach übernommen werden ohne diese zu hinterfragen. Aus diesem Grunde halte ich es lieber mit den “freien Medien”, bei denen wird jedenfalls noch umfänglich recherchiert. Allgemein wird sich mit Inhalten momentan weniger beschäftigt, meistens genügen Überschriften um seine Meinung lauthals kundzutun. 

In dieser schon unwirklichen Zeit haben wir es jedoch nicht nur Maske zu tun, sondern eventuell kommen ja auch noch andere Dinge auf uns zu, zum Beispiel die Zwangsimpfung. Ein entsprechender Impfstoff (Remdesivir) hat ja gerade die Zulassung für den europäischen Markt erhalten. Als ich dazu recherchierte, lief es mir jedoch eiskalt den Rücken hinunter. Irreversible Nebenwirkungen möglich, lebenslange Schädigungen….ich frage mich ernsthaft was noch auf uns alle zukommt. Das Sprichwort “Augen zu und durch” kann hier nicht zur Anwendung kommen.

Fazit

Sinnvoll wäre wenn Gegner und Befürworter von Maßnahmen an einem Strang ziehen würden. Wahrscheinlich ist dies aussichtslos, da beide Seiten die Anerkennung ihrer Argumente beanspruchen. Das aber die Dinge teilweise so eskalieren, dass man sich gegenseitig schon denunziert, darf nicht sein. Zur Durchsetzung politischer Ziele ist das für uns Bürger nicht hilfreich. Die Zeit des Hinterfragens und Nachdenkens ist da, nutzen wir diese um uns vor einer unliebsamen Zukunft zu schützen.

Foto Pixabay, R.S. 06.07.2020

Richtigstellung: Fälschlicherweise wurde von uns das in Europa zugelassene Medikament “Remdesivir” als Impfstoff bezeichnet. Es handelt sich hierbei jedoch um ein Medikament zur Behandlung von Covid-19. Wir bitten um Entschuldigung.

Ein Kommentar

  • Ich sehe durch diesen Maskenzwang den Artikel 1 GG verletzt. Wenn mich eine Regierung zwingt, in der Öffentlichkeit Dinge zu tun, die wissenschaftlich betrachtet vollkommen sinnlos sind, verletzt das meine Menschenwürde.

    Es gibt keine Nachweis dafür, dass das Tragen einer Gesichtswindel z. B. beim Einkaufen eine Infektion verhindert. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist es erforderlich, dass eine infektiöse Person längere Zeit mit anderen auf sehr kurze Distanz zusammen ist um einen Übergang von SARS-CoV-2 auf diese Personen zu ermöglichen. Das kann beim Einkaufen definitiv ausgeschlossen werden.

    Hinzu kommt das Faktum, dass es kaum noch Virusträger gibt, die Prävalenz in DE für Covid-19 liegt unter 0,1 Promille (konkret (0,072o/oo). Die Inzidenz bei wenigen hundert Fällen pro Tag.

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