Das Gesetz von dem hier die Rede ist, und welches Grundrechte angeblich außer Kraft setzen darf, ist das sogenannte Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20. Juli 2000. Im März dieses Jahres wurde nun “Das zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” geschaffen. Dieses kommt zur Anwendung bei einem die ganze Bundesrepublik betreffenden “seuchenrechtlichen Notfall”. Ich bin natürlich kein Anwalt, aber eine Beschreibung dieses Begriffs, und wann dieser Notfall gegeben ist, konnte ich nicht finden. Es gibt keinerlei Rahmenbedingungen und Bestimmungen, wie lange die beschriebenen Maßnahmen gelten sollen. Im Gegenteil, meiner Ansicht nach gibt es viele Dinge die interpretierbar sind, und zwar von jedem, auch unserer Regierung. Es gibt zwar sogenannte Ermessensspielräume in der Gesetzgebung, welche auch erwünscht sind, bei diesem Gesetz jedoch sollte ganz klar erkennbar sein, wer, was, wann und wie lange anwenden darf/muss. Ist das nicht der Fall, so handelt es sich hierbei ganz klar um eine “Generalermächtigung” für unsere Bundesregierung, die nach Belieben schalten und walten darf. Das kann eigentlich nicht sein, da es sich hierbei um schwerwiegende Eingriffe in unsere Grundrechte handelt. Hier werden schon Strukturen diktatorischen Verhaltens erkennbar.
Ein Kommentar
Ich sehe durch diesen Maskenzwang den Artikel 1 GG verletzt. Wenn mich eine Regierung zwingt, in der Öffentlichkeit Dinge zu tun, die wissenschaftlich betrachtet vollkommen sinnlos sind, verletzt das meine Menschenwürde.
Es gibt keine Nachweis dafür, dass das Tragen einer Gesichtswindel z. B. beim Einkaufen eine Infektion verhindert. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist es erforderlich, dass eine infektiöse Person längere Zeit mit anderen auf sehr kurze Distanz zusammen ist um einen Übergang von SARS-CoV-2 auf diese Personen zu ermöglichen. Das kann beim Einkaufen definitiv ausgeschlossen werden.
Hinzu kommt das Faktum, dass es kaum noch Virusträger gibt, die Prävalenz in DE für Covid-19 liegt unter 0,1 Promille (konkret (0,072o/oo). Die Inzidenz bei wenigen hundert Fällen pro Tag.