Die Versicherungsindustrie sieht mögliche Schäden durch elektromagnetische Felder (Mobilfunk) als nicht versicherbar an.
Die Konsequenz ist, dass der Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück eine Mobilantenne steht, für Schäden (u. U. gesundheitliche Schäden) haftbar gemacht werden wird.
Der Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück eine Mobilfunkantenne betrieben wird, haftet für die Schäden der ausgestrahlten Mikrowellen. Sofern es denn in Zukunft gelingen wird, die Schäden durch Mikrowellen nachweisbar zu machen.
Die Mobilfunkunternehmen sind kreativ in Ausarbeitung der Verträge mit Grundeigentümern wenn es um Mobilfunkantennen geht. Das Eigentum der Antennen bzw. der errichteten Anlagen geht an den Grundeigentümer über welcher in aller Regel honorabel entschädigt wird.