Auf nach Berlin

Am 3. November 2020 wurde von CDU/CSU und SPD das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ diskutiert und vorgestellt. Sollte dieses Gesetz so ratifiziert werden, bedeutet dies eine einschneidende und nachhaltige Einschränkung der Grundrechte. Am morgigen Mittwoch nun soll darüber abgestimmt werden. 

Zahlreiche Proteste im Regierungsviertel sind für morgen angemeldet, und auch ebenso viele Gegendemonstrationen. Auch mit Angriffen auf den Bundestag wird gerechnet, so das Landeskriminalamt Berlin.

Die Polizei Berlin will die Einhaltung der Corona-Regeln jedoch mit den “zulässigen Mitteln” durchsetzen. Das dies manchmal recht restriktiv geschieht, haben viele Menschen bei vorherigen Protesten am eigenen Leib erfahren müssen. 

Die Juristin Barbara Slowik ist seit April 2018 Polizeipräsidentin von Berlin. Sie deutete an, dass zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen und Corona-Regeln diesmal “deutliche Maßnahmen” ergriffen werden. Bilder wie am Samstag vor einer Woche in Leipzig wolle man unbedingt vermeiden. „Wir werden und müssen über andere Maßnahmen als üblich nachdenken”, so das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). In Leipzig hatten sich vor einer Woche mindestens 20.000 Demonstranten versammelt. 90 Prozent der Teilnehmer trugen laut Polizei keine Masken.

Die Bundestagspolizei kündigte bereits an, dass wahrscheinlich im befriedeten Bereich rund um den Reichstag Protestkundgebungen verboten werden. Außerhalb dieses Bereichs seien Kundgebungen jedoch nicht betroffen. Man rechne mit Einschränkungen des Parlamentsbetriebes, sowie Angriffe auf den Reichstags selbst, Besucher sowie Angehörige des Bundestages. Einen Anspruch auf Kundgebungen gäbe es nur, „wenn eine Beeinträchtigung der Tätigkeit der geschützten Verfassungsorgane und eine Behinderung des freien Zugangs“ nicht zu erwarten ist. 

Der Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hatte aus Sorge davor, dass Abgeordnete radikale Personen einschleusen, die Zugangskontrollen verschärfen lassen. In der Regel dürfen diese bis zu sechs Personen ohne Kontrolle mitbringen. Diesmal werden jedoch alle Personen einzeln überprüft. 

Titelbild Pixabay, Foto Screenshot YouTube, R.S. 17.11.2020

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