Die Bundestagspolizei kündigte bereits an, dass wahrscheinlich im befriedeten Bereich rund um den Reichstag Protestkundgebungen verboten werden. Außerhalb dieses Bereichs seien Kundgebungen jedoch nicht betroffen. Man rechne mit Einschränkungen des Parlamentsbetriebes, sowie Angriffe auf den Reichstags selbst, Besucher sowie Angehörige des Bundestages. Einen Anspruch auf Kundgebungen gäbe es nur, „wenn eine Beeinträchtigung der Tätigkeit der geschützten Verfassungsorgane und eine Behinderung des freien Zugangs“ nicht zu erwarten ist.