Wer also geimpft ist, soll Restaurants besuchen und Urlaubsreisen machen dürfen, bevorzugt Schwimmbäder nutzen können und viele Dinge mehr. Scheinbar haben sich einige Reiseveranstalter und Fluglinien den voraussichtlich kommenden Vorschriften schon angepasst (u.a. Alltours, Lufthansa), und wollen ihre Dienstleistungen zukünftig nur noch geimpften Personen anbieten. Der Privatwirtschaft räumt man großzügig ein, dass sie natürlich aufgrund eines bestehenden Hausrechts selbst entscheiden dürfen, ob die Kunden nur bedient werden, wenn sie eine Impfung nachweisen können. So entzieht man sich der Verantwortung, konditioniert Dienstleister aber immer mehr, auch wenn dies gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen sollte (Berlin: Landes-Antidiskriminierungsgesetz v. 21.06.2020).