Mit einer Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes will die Bundesregierung einheitliche Regeln in den Bundesländern bezüglich der Maßnahmen bei steigenden Inzidenzwerten schaffen. Das könnte für Treffen, Schule und Ausgangssperre gelten. Heute soll das neue Infektionsschutzgesetz in den Bundestag eingebracht werden. Was gilt danach?

Die neue Notbremse. R.S. 13.04.2021

Kontaktbeschränkungen: Dass Treffen in der Öffentlichkeit und zu Hause eingeschränkt bleiben, scheint kaum umstritten. Künftig könnte überall wieder gelten: Ein Haushalt darf sich maximal mit einer weiteren Person treffen, Kinder rausgerechnet dürfen es maximal fünf Personen sein.

Ausgangssperre: Hier gehen die Meinungen stark auseinander. Der Plan des Bundes: Zwischen 21.00 und 5.00 Uhr soll man das Haus nur noch in Ausnahmefällen verlassen dürfen, etwa bei medizinischen Notfällen oder für den Weg zur Arbeit, aber nicht für Spaziergänge oder Joggingrunden.

Corona-Test in Schule und Büro: Im Gespräch ist, dass Schulen nur regulär öffnen dürfen, wenn alle Schülerinnen und Schüler mindestens zweimal pro Woche auf das Coronavirus getestet werden. Ab einer 200er-Inzidenz – derzeit in mehr als 40 Landkreisen – sollen die Schulen mit Ausnahmen für Notbetreuung und Abschlussklassen komplett schließen. Weiterhin soll eine Testpflicht für Betriebe durchgesetzt werden. 

Einzelhandel: Geht es nach dem Willen des Bundes, müssten Modellprojekte mit Ladenöffnungen für Getestete in Kreisen mit hohen Infektionszahlen gestoppt werden. Ab der 100er-Inzidenz sollen wieder nur Supermärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Buchhändler, Blumenläden und Gartenmärkte öffnen dürfen.

Freizeit und Sport: Auch hier müssten sich einige Landkreise nach den Plänen des Bundes von Öffnungsplänen etwa für Theater verabschieden. Der Entwurf sieht vor, dass nicht nur Konzerthäuser, Bühnen und Kinos geschlossen bleiben, sondern auch Museen, Schwimmbäder, Zoos und botanische Gärten. Seilbahnen und Ausflugsschiffe könnten stillstehen und auch Stadt- und Naturführungen untersagt sein. Sport könnte bundesweit nur noch alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt erlaubt sein, auch wieder für Kinder und Jugendliche. Ausnahme: Wettkampf und Training von Leistungssportlern.

Hotels, Ferienwohnungen und Gastronomie: Hier gab es bis zuletzt die wenigsten Öffnungen – und es sind wohl auch keine in Sicht. Restaurants, Kneipen, Hotels und Ferienwohnungen müssen in Landkreisen mit 100er-Inzidenz wahrscheinlich zu bleiben. 

Dauer Lockdown: Die im Gesetz geregelten Maßnahmen sollen so lange gelten, bis ein Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter die 100er-Inzidenz rutscht. Zwischen wenigen Tagen und mehreren Monaten ist also alles drin. 

Landkreise und einzelne Landespolitiker fühlen sich durch die Bundes-Notbremse entmachtet. Der Landkreistag wertete die Vorschläge des Bundes als „ein in Gesetz gegossenes Misstrauensvotum gegenüber Ländern und Kommunen.

Lesen Sie nachfolgend den Gesetzesentwurf:

Der von der Europäischen Kommission am 23. September 2020 vorgestellte Asyl- und Migrationspakt ebnet einer Politik der Massenmigration den Weg. Das wäre das Ende des europäischen Sozialstaats, der europäischen Nationen und der europäischen Kulturen.

Mehr Informationen bekommen Sie hier.

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