Erstens: Selbst dann, wenn man diesen Grundgedanken vertreten sollte, kommt man nicht daran vorbei, dass „zwei“ zu dieser Überlegung dazugehören. Derjenige, der einem Bündnis beitreten will, und derjenige, der dazu seine Zustimmung erteilen muss. Sollte keine Zustimmung nach Eingang eines Beitrittswunsches mehr erforderlich sein, dann handelt es sich um eine Zwangsveranstaltung, der man besser nicht den Begriff eines „Bündnisses“ attestiert. Gerade der in den letzten Wochen zum Überdruss diskutierte Beispielfall der Ukraine macht das deutlich. Selbst dann, wenn die Ukraine den Beitrittswunsch zur Nato — wie geschehen — in die eigene Verfassung schreibt, um dem Begehr Nachdruck zu verleihen, bindet das Berlin oder Kopenhagen keinesfalls an diesen Beitrittswunsch eines Landes wie der Ukraine.
Ein Kommentar
es ist ebenso auffällig wie bedrückend, dass die “vernünftigen” menschen stets im widerstand zur aktuellen politischen situation und agenda zu finden sind!