In Niedersachsen etwa sind Einrichtungen verpflichtet, innerhalb von 2 Wochen Mitarbeitende zu melden, deren Impfstatus ungenügend ist oder Anlass zu Zweifeln gibt nach der Echtheit des Nachweises. Es arbeiten nach Angaben des Ministeriums ca. 240.000 Menschen im Gesundheitssystem, davon rund 90.000 in der Pflege. Erhebungen im Januar hätten gezeigt, dass landesweit lediglich etwa 5 % der Beschäftigten sowohl in der Pflege als auch in Kliniken ungeimpft gewesen seien. Ende April wolle das Ministerium Bilanz ziehen, wie viele Beschäftigte gemeldet wurden.
Ein Kommentar
diese “pflicht” ist ein anschlag auf die mündigkeit der bürger, ein dreistes einmischen des staates in höchst persönliche angelegenheiten, ein letztendlich verbrecherischer akt.