Seit Mittwoch greift die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Danach dürfen Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitssystem nur noch tätig sein, wenn sie gegen COVID-19 vollständig geimpft bzw. genesen sind oder wenn sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Mehrere Bundesländer haben deshalb bereits entsprechende Meldeportale für betroffener Einrichtungen, Unternehmen und zuständige Gesundheitsämter gestartet oder starten sie in den kommenden Tagen.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Meldeportale starten. R.S. 18.03.2022, Titelbild Pixabay/KitzD66

In Niedersachsen etwa sind Einrichtungen verpflichtet, innerhalb von 2 Wochen Mitarbeitende zu melden, deren Impfstatus ungenügend ist oder Anlass zu Zweifeln gibt nach der Echtheit des Nachweises. Es arbeiten nach Angaben des Ministeriums ca. 240.000 Menschen im Gesundheitssystem, davon rund 90.000 in der Pflege. Erhebungen im Januar hätten gezeigt, dass landesweit lediglich etwa 5 % der Beschäftigten sowohl in der Pflege als auch in Kliniken ungeimpft gewesen seien. Ende April wolle das Ministerium Bilanz ziehen, wie viele Beschäftigte gemeldet wurden.

Bußgeld von bis zu 2.500 Euro möglich

Die Meldeportale der einzelnen Bundesländer sind aktuell noch im Aufbau bzw. sind zu finden unter:

  • Bayern – Seit Montag steht das digitale Meldeportal zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht “BayImNa” zur Verfügung.
  • Berlin – Um die Berliner Gesundheitsämter zu entlasten, sollen die Einrichtungen ab 16. März an das Landesamt für Gesundheit und Soziales melden.
  • Brandenburg– Das Bundesland will die einrichtungsbezogene Impfpflicht mithilfe eines mehrstufigen Verfahrens einführen. Ein Meldeportal für die Landkreise und kreisfreien Städte ist im Aufbau.
  • Bremen– Die wichtigsten Informationen zum Thema hat die freie Hansestadt auf einer eigenen Webseite zusammengefasst. Eingaben über die Plattform sind ab 15. März möglich.
  • Hamburg – Ab 16. März schaltet die Hansestadt das Meldeportal frei.
  • Hessen –Das Meldeportal ist im Aufbau und soll diese Woche in Betrieb gehen.
  • Nordrhein-Westfalen – Die Meldung erfolgt über das „Wirtschafts-Service-Portal.NRW“ und ist ab 16. März verfügbar.
  • Saarland – Das Bundesland arbeitet derzeit “an der Möglichkeit eines webbasierten Meldeportals”.

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  • Sachsen – Neben einer Übersichtsseite zum Thema ist über das jeweilige Gesundheitsamt ein elektronisches Meldeportal zu finden. Die Portale sollen ab 16. März freigeschalten sein.
  • Sachsen-Anhalt – Ein Meldeportal ist im Aufbau. Die Adresse des Meldeportals werde mit Inbetriebnahme bekanntgegeben und soll noch in dieser Woche erfolgen.
  • Thüringen – Thüringen hat den 22 Landkreisen und kreisfreien Städten per Erlass einen Handlungsleitfaden übermittelt.

Ein Kommentar

  • jörg holstein sagt:

    diese “pflicht” ist ein anschlag auf die mündigkeit der bürger, ein dreistes einmischen des staates in höchst persönliche angelegenheiten, ein letztendlich verbrecherischer akt.

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