Gern wird behauptet, dass sich insbesondere Hartz-IV-Bezieher keinen Kopf um die Preissteigerungen machen müssten, da ihnen „alles bezahlt“ werde. Pustekuchen: Den Strom müssen sie, wie fast alles andere, aus ihrem Regelsatz bezahlen. Für Alleinstehende beträgt dieser 449 Euro. Hinzu kommt nur die Warmmiete, und auch hier knausern die Jobcenter. Übersteigt sie die sogenannte Angemessenheitsgrenze, welche die Kommunen festlegen, müssen Betroffene auch diese Differenz noch draufzahlen.